Familienhilfe
Professionelle Betreuungshilfe zuhause
Wenn du als Elternteil vorübergehend ausfällst (zum Beispiel weil du selbst erkrankst und ins Krankenhaus musst, als Begleitperson mit einem deiner Kinder im Spital bist, oder nach einer Geburt wenn du mehrere Kinder hast) kann professionelle Unterstützung zuhause, eine große Hilfe und Entlastung für dich und deine Familie darstellen. Du kannst in solchen besonderen Situationen eine Familienhilfe beantragen.
Qualifizierte mobile Familiendienste (z. B. Caritas, Hilfswerk,…) unterstützen Familien in besonders belastenden Situationen bei der Kinderbetreuung, Babypflege oder Pflege erkrankter Kinder und bei der Haushaltsführung. Die Dienste werden in Österreich als Kurzzeithilfe, oder – in besonderen Härtefällen – auch als Langzeithilfe angeboten. Am besten nimmst du direkt mit den entsprechenden Einrichtungen Kontakt auf.


Deine pro terra Vorteile:
- Unterstützung bei den Selbstbehaltskosten der Familienhilfe einer caritativen Einrichtung oder der öffentlichen Hand (z. B. Caritas)
- bei Krankheit, Unfall oder Entbindung
- gilt auch bei Hausgeburt
Zusätzliche Infos
Familienhilfe
pro terra übernimmt nach dreimonatiger Wartefrist* den nicht abwendbaren Selbstbehalt für eine FamilienhelferIn einer caritativen Einrichtung oder der öffentlichen Hand.
Das gilt bei Geburt eines weiteren Kindes (im Spital oder Hausgeburt, bis zu vier Tage), oder wenn die Mutter als Begleitperson mit einem Kind im Spital ist, oder wenn die Mutter selbst aufgrund Krankheit / Unfall selbst im Spital liegt (1. bei AlleinerzieherInnen; 2. bei Partnern / Ehepaaren, wenn der Urlaub / Pflegeurlaub bereits aufgebraucht ist).
Die Absicht, eine Familienhelferin in Anspruch zu nehmen, ist mit pro terra schriftlich zu vereinbaren. Dem Mitglied werden gegen Vorlage der Originalrechnungen die Kosten ersetzt (maximal 330 € / Jahr, Sondervereinbarungen nach Absprache).
*ab Mitgliedsbeginn, die dreimonatige Wartefrist entfällt bei Beitritt bis zur 20. Schwangerschaftswoche für das ungeborene Kind. Bestehende Mitglieder: Die dreimonatige Wartefrist für ein weiteres Kind entfällt, wenn uns die Geburt während der Schwangerschaft gemeldet wird (per Kopie des Mutterkind Passes – Seite mit dem voraussichtlichem Geburtstermin)
Angebote & Hilfestellungen gemäß Vereinsstatuten seit 1989.
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