Kinder-Unfallversicherung
Vorsorgen zur Sicherheit deiner Kinder.
Es gibt keine gesetzliche Unfallversicherung für deine Kinder in der Freizeit. Alle drei bis vier Minuten verletzt sich ein Kind in Österreich so schwer, dass es ärztlich versorgt werden muss*. Eine gesetzliche Unfallversicherung besteht allerdings nur in der Schule, auf direkten Wegen dorthin und im letzten (nur im letzten!) Kindergartenjahr.
80 Prozent der Unfälle ereignen sich jedoch in der Freizeit.
Auch bei Unfällen, die „in den gesetzlichen Rahmen fallen“, decken die Leistungen der Pflichtversicherung den Bedarf oft nicht ab. Zum körperlichen Leid kommt daher in vielen Fällen auch noch ein finanzieller Schaden. Vor Unfällen oder Krankheiten kannst du deine Kinder nicht 100 %ig schützen, aber du kannst finanziellen Folgen vorbeugen. Wir helfen dir dabei.
pro terra Mitgliedskinder sind gegen Unfälle versichert.
Als Versicherungsnehmer einer Gruppen-Unfallversicherung beugen wir vor. Weltweit, 24 Stunden am Tag, von der Geburt über den Kindergarten, Schule, Ausbildung und in der Freizeit bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
* Heim, Sport und Freizeitunfälle von Kindern (0-14), 2016 –Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit; AUVA, WHO, Statistik Austria)


Unfallversicherung – bis 250.000 €
Versicherungssumme bereits bei 90 %iger Invalidität
Beispiele
100% bleibende Invalidität
totale Erblindung
250.000 €
Querschnittslähmung
250.000 €
Bei völligem Verlust / völliger Gebrauchsunfähigkeit:
eines Auges
100.000 €
eines Armes oder einer Beines
100.000 €
eines Daumens
25.000 €
eines Zeigefingers
15.000 €
einer großen Zehe
10.000 €
Ebenfalls inkludiert:
Kinderlähmung
bis 40.000 €
Zeckenbiss (FSME, Borelliose)
bis 40.000 €
Hubschrauberbergung
bis 10.000 €
Berge- und Rückholkosten
bis 5.000 €
Kosmetische Operationen
bis 5.000 €
Heil-, Kur- und Rehakosten
bis 1.000 €
Zahnersatz
bis 1.000 €
Kosten für Alternativmedizin
bis 800 €
im Todesfall
Begräbniskosten (bis 6.000€)
Geltungsbereich
Von der Stunde der Geburt (bzw. Anmeldung) bis hin zum vollendeten 18. Lebensjahr.
- im Kindergarten
- in der Schule
- in der Ausbildung
- in der Freizeit
- bei Kinderlähmung
- bei Zeckenbiss
- rund um die Uhr
- weltweit
- bereits ab 1% Invalidität

Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Gebrauchsunfähigkeit gelten die Bestimmungen gemäß Gliedertaxe der Versicherungsbedingungen (AUVB 2010). Gilt für Kinder, die nach dem Versicherungsgesetz versicherbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.
[tooltip tip=“Als soziale Interessensgemeinschaft für Familien geben wir als besonderen Service den Schutz dieser Versicherung an unsere Mitgliedskinder weiter. Für den Umfang dieses Schutzes sind die Versicherungsbedingungen (AUVB 2010) und der Polizzeninhalt gemäß Vereinbarung mit der Helvetia Versicherungen AG rechtlich verbindlich.“] pro terra ist Gruppen-Unfall-Versicherungsnehmer bei der Helvetia Versicherungen AG.
[/tooltip]
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